• Engagiertes Leben aus dem Glauben und Mitarbeit in einer Pfarrgemeinde

 • Freude am Glauben

 • Bereitschaft und Fähigkeit, auf Nöte der Menschen einzugehen

 • Bewährung in Ehe, Familie und Beruf bzw. in der Lebensform der Ehelosigkeit

 • Teamfähigkeit

 • Physische und psychische Gesundheit

 • Abgeschlossene Berufsausbildung

 Bewerber zum Diakonat können verheiratet sein oder sich zum Zölibat verpflichten.

 Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Weihe liegt bei 35 Jahren.

Die Ausbildung kann nur bis zum 50. Lebensjahr aufgenommen werden.

Bei verheirateten Bewerbern ist das Mittragen der geistlichen Berufung durch die Ehefrau unentbehrliche Bedingung.

Die gemeinsame katholische Konfession der Eheleute wird vorausgesetzt.

Die Ehefrau muss ausdrücklich der Ausbildung und der Weihe zustimmen.

Die Ausbildung ist ausgerichtet auf den Diakon mit Zivilberuf.

                                                                                                                                                       Quelle: Diakoneninstitut Köln